Besucher
13305 Besuche bisher 3 Besucher online |
Work-Life-Balance Firmen MassageLeitgedanke / HintergrundMit der Büro-Massage, im Sinne von Work-Life-Balance, bietet sich Ihnen - als Arbeitgeber - die Möglichkeit, die Erhaltung des Wohlbefindens und der Lebensfreude, eine erhöhte Identifikation und Motivation sowie Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter/innen zu fördern.
Neben Ihrem Mitarbeiter Förderungs-/Entwicklungskonzept „Develope your employees“ auch mit einer vorbildlichen betrieblichen Gesundheitspolitik „Care for your employees“
Warum bieten Sie, als Arbeitgeber, die Büro-Massage an?
Wieso Büro-Massage innerhalb der Philosophie der Work-Life-Balance
Zielgruppe
|
| ► | Termine ausserhalb dieses Konzepts nach Vereinbarung möglich. Anmeldung direkt bei der Therapeutin. |
Dauer der Massage
Die Büro-Massage dauert in der Regel 30 Minuten.Beim ersten Massagetermin werde ich in einem kurzen Vorgespräch von ca. 5 Minuten die Personalien aufnehmen, allfällige med. Indikationen/Kontra-Indikationen sowie allergische Reaktionen erfragen.
| ► | Längere Massagen von 45 Minuten und 60 Minuten sind auf Anfrage möglich. |
Kosten der Massage
auf Anfrage - nach Absprache.Mind. ab 3 Personen und bis max. 10 Personen pro Tag à 30 Minuten.
Die Mitarbeiter bezahlen die Kosten direkt nach der Massage in bar. Die behandelten Mitarbeitenden erhalten alle drei Monate eine Rechnung (in Form von Quittung) über die erfolgten Behandlungen, welche an die Krankenkasse eingereicht werden kann. Die Klärung der Kostenvergütung durch die Krankenkasse liegt in der Verantwortung des Behandelten.
Anmeldung der Termine
Im Normalfall können Mitarbeiter Massage-Termine beim Empfang oder bei einer Zentralstelle in der Firma vereinbaren. Nicht wahrgenommene Termine oder zu kurz abgesagte Termine, welche nicht mehr besetzt werden können und Wartezeiten der Therapeutin zur Folge haben, müssen entschädigt werden.
Subventionsmöglichkeiten durch die Firma
Liegt im Ermessen der Firma, ob und in welcher Höhe sie Subventionen leisten möchte.Abrechnung / Entschädigung
- Anmeldeliste wird durch Empfang/die Zentrale an die Therapeutin ausgehändigt.
- Nach erfolgter Behandlung unterschreibt der Kunde in separater Spalte der Anmeldeliste.
- Die Therapeutin stellt der Firma monatlich anhand der unterschriebenen Anmeldelisten ihr Honorar - sofern Subventionen seitens der Firma geleistet werden - in Rechnung.
- Die Therapeutin rechnet selber mit der Ausgleichskasse (AHV/ALV) ab.
- Im Weiteren ist die Therapeutin für die Versicherungen bezüglich Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Unfall sowie Betriebshaftpflichtversicherung selber verantwortlich.